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   BVerwG, 07.06.1999 - 8 B 103.99   

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BVerwG, 07.06.1999 - 8 B 103.99 (https://dejure.org/1999,19232)
BVerwG, Entscheidung vom 07.06.1999 - 8 B 103.99 (https://dejure.org/1999,19232)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Juni 1999 - 8 B 103.99 (https://dejure.org/1999,19232)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer Divergenz als Revisionsgrund - Begründen einer persönlichen Machtstellung im Sinne des § 4 Abs. 3 Ziff. b VermG (Vermögensgesetz) durch einen Mangelberuf - Verletzen der Aufklärungspflicht durch ein Gericht

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 27.01.1994 - 7 C 4.93

    Vermögensfragen - Zunutzemachen - Rückgabe - Verfügung - Unredlichkeit - Ausübung

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1999 - 8 B 103.99
    Das Verwaltungsgericht geht vielmehr ausdrücklich von dem in der Beschwerde bezeichneten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Januar 1994 - BVerwG 7 C 4.93 - (Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 7 S. 3) aus und stellt keinen davon abweichenden Rechtssatz auf.

    Trotz der damit verbundenen Vorteile ergab sich allein daraus noch keine Teilnahme am herrschenden staatlichen oder gesellschaftlichen Beziehungsgeflecht (vgl. Urteil vom 27. Januar 1994 - BVerwG 7 C 4.93 a.a.O. ).

    Wenn sich wie hier ein Vorgesetzter für die Belange seines Untergebenen bei der Wohnungssuche einsetzt, hält sich dies im Rahmen der üblichen dienstrechtlichen Fürsorge und ist regelmäßig ebenfalls kein Indiz für unlautere Machenschaften (vgl. Urteil vom 27. Januar 1994 - BVerwG 7 C 4.93 a.a.O. -).

  • BVerwG, 21.01.1994 - 11 B 116.93

    Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1999 - 8 B 103.99
    Eine die Revision eröffnende Divergenz im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO läge nur dann vor, wenn das Verwaltungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz widersprochen hätte (stRspr; vgl. etwa Beschluß vom 21. Januar 1994 - BVerwG 11 B 116.93 - Buchholz 442.16 § 15 b StVZO Nr. 22 S. 1 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.03.1999 - 7 C 11.98

    Redlicher Erwerb; wirksamer Erwerb; unangreifbare Eigentümerstellung; Genehmigung

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1999 - 8 B 103.99
    Bei der erneuten Verhandlung und Entscheidung wird das Verwaltungsgericht zu berücksichtigen haben, daß - worauf die Beschwerde in der Sache zurecht hinweist - im vorliegenden Fall keine Genehmigung nach der Grundstücksverkehrsordnung erforderlich war (vgl. Urteil vom 25. März 1999 - BVerwG 7 C 11.98 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerwG, 11.07.2000 - 8 B 154.00

    Zurückverweisung wegen Verfahrensfehlers; Bindungswirkung

    Die Beschwerde meint zunächst, das Verwaltungsgericht habe unter "Verstoß gegen die Bindungswirkung einer Zurückverweisung gemäß § 144 Abs. 6 VwGO" die vom Bundesverwaltungsgericht in dem vorangegangenen - erfolgreichen - Beschwerdeverfahren durch Beschluss vom 7. Juni 1999 - BVerwG 8 B 103.99 - vermeintlich verbindlich "angeordnete" Ortsbesichtigung nicht durchgeführt.
  • BVerwG, 03.11.1999 - 8 C 19.98

    Redlicher Erwerb; Ausnahmen von der Stichtagsregelung; Vorliegens der

    Die in dieser Bestimmung angeordnete Fiktion erfaßte auch den noch unter Geltung des Eigenheimgesetzes abgeschlossenen Grundstückskaufvertrag, nach dem das für die Nutzung des volkseigenen Grundstücks erforderliche Nutzungsrecht verliehen worden ist (vgl. hierzu Urteil vom 25. März 1999 BVerwG 7 C 11.98 a.a.O.; siehe auch Beschluß vom 7. Juni 1999 - BVerwG 8 B 103.99 n.v.).
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